Sachverständigenbüro Frommann, Immobilienbewertung
Verkehrswertgutachten (Marktwertgutachten) werden z.B. zu folgenden Anlässen benötigt:
· Kauf- und Verkaufsabsichten | · Erbauseinandersetzungen |
· Schenkungen | · Scheidungen |
· Steuerliche Zwecke | · Zwangsversteigerungen |
· Kredite | · Investitionen |
· Vormundschaften | · Enteignungen |
Wir erstellen Verkehrswertgutachten (gemäß §194 Baugesetzbuch "BauGB" ermittelt nach den Vorgaben der Immobilienwertermittlungsverordnung "ImmoWertV" und den Wertermittlungsrichtlinien "WertR") für Ein- bis Zweifamilienhäuser, Mehrfamilienhäuser, Wohn- und Teileigentum, Gewerbeobjekte und unbebaute Grundstücke.
Die Bewertung von Rechten und Lasten werden notwendig z.B. für:
| · Wohnrechte | · Nießbrauch |
| · Wegerechte | · Erbbaurechte |
| · Baulasten |
An- und Verkaufsberatung
Sie wollen eine Immobilie erwerben? | Sie wollen eine Immobilie verkaufen? |
| · Ist der Kaufpreis angemessen? | · Was ist Ihre Immobilie wert? |
| · Wie ist der Gebäudezustand? | |
· Wie hoch sind die Reparatur-, Instandsetzungs-, Modernisierungs-, Revitalisierungskosten? |
Beleihungswertgutachten
Die Ermittlung des Beleihungswertes erfolgt nach den Grundsätzen der Beleihungswert-ermittlungsverordnung "BelWertV" und wird üblicherweise von Immobilienfinanzierern benötigt.