Sachverständigenbüro Frommann, Immobilienbewertung

 

Verkehrswertgutachten (Marktwertgutachten) werden z.B. zu folgenden Anlässen benötigt:

 

·  Kauf- und Verkaufsabsichten

·  Erbauseinandersetzungen

·  Schenkungen

·  Scheidungen

·  Steuerliche Zwecke

·  Zwangsversteigerungen

·  Kredite

·  Investitionen

·  Vormundschaften

·  Enteignungen


Wir erstellen Verkehrswertgutachten (gemäß §194 Baugesetzbuch "BauGB" ermittelt nach den Vorgaben der Immobilienwertermittlungsverordnung "ImmoWertV" und den Wertermittlungsrichtlinien "WertR") für Ein- bis Zweifamilienhäuser, Mehrfamilienhäuser, Wohn- und Teileigentum, Gewerbeobjekte und unbebaute Grundstücke.

 

 

Die Bewertung von Rechten und Lasten werden notwendig z.B. für: 

 

·  Wohnrechte     ·  Nießbrauch
·  Wegerechte·  Erbbaurechte
·  Baulasten 


An- und Verkaufsberatung

 

Sie wollen eine Immobilie erwerben?

Sie wollen eine Immobilie verkaufen? 
·  Ist der Kaufpreis angemessen?·  Was ist Ihre Immobilie wert?
·  Wie ist der Gebäudezustand?                                                                                

·  Wie hoch sind die Reparatur-, Instandsetzungs-, Modernisierungs-, Revitalisierungskosten?  




Beleihungswertgutachten

 

Die Ermittlung des Beleihungswertes erfolgt nach den Grundsätzen der Beleihungswert-ermittlungsverordnung "BelWertV"  und wird üblicherweise von Immobilienfinanzierern benötigt.